Kanton Solothurn verbietet Schottergärten
Das Kantonsparlament hat ein Verbot von Steingärten beschlossen. Solothurn setzt damit ein Zeichen für das ganze Land.
Im neuen Solothurner Baugesetz steht: «Das Anlegen von Stein- und Schottergärten, die nicht als anrechenbare Grünfläche gelten, ist untersagt.» So hat es das Kantonsparlament mit 52 zu 39 Stimmen entschieden.
Der Kanton Solothurn nimmt damit eine Vorreiterrolle ein. Noch hat kein anderer Kanton ein generelles Verbot von solchen Gärten beschlossen. Diskutiert wird allerdings seit Jahren: Einzelne Gemeinden wie Bubendorf (BL), Grenchen (SO) oder Steffisburg (BE) haben in ihren kommunalen Bauordnungen Verbote erlassen. Andere diskutierten oder diskutieren darüber. Und im Kanton Jura hat die Regierung ein Verbot angekündigt, der Parlamentsentscheid steht noch aus.
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