Menschenrechtskonvention EMRK

Kritik nach dem Klimaurteil des EGMR

Unsere Argumente für die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK

Warum braucht die Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)? Wie kann sie die Menschenrechte in Europa mitgestalten? Und warum sendet die Drohung, ein Urteil des Gerichtshofs nicht umzusetzen, ein gefährliches Signal an Unrechtsstaaten?

Das Verhältnis zwischen Landesrecht und Völkerrecht führt in der Schweiz immer wieder zu Diskussionen. 2018 lehnten die grosse Mehrheit der Schweizer Stimmberechtigten und alle Kantone die «Selbstbestimmungsinitiative» der SVP ab und sprachen sich für einen starken Menschenrechtsschutz durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) aus.

Seit dem Klimaseniorinnen-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom April 2024 steht der EGMR erneut in der Kritik. In einer Erklärung kritisieren beide Kammern des Parlaments den EGMR und fordern den Bundesrat dazu auf, dem Klima-Urteil «keine weitere Folge» zu leisten.

Debatten über das Völkerrecht sind begrüssenswert, auch Kritik an einzelnen Gerichtsurteilen kann konstruktiv sein. Aber die Erklärung des Parlaments stellt die Kompetenz des EGMR in Frage und schwächt das wichtigste Instrument für den Schutz der Menschenrechte in Europa. Amnesty Schweiz setzt sich dafür ein, dass die EMRK geschützt und die Urteile des EGMR umgesetzt werden.

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